Impressum - Startseite

Das Baudarlehen

Ist ein bestehender Bausparvertrag bereits zuteilungsreif, kann man anstatt der üblichen Hypothek, auch ein Baudarlehen, bei einer Bausparkasse, in Anspruch nehmen. Hier ist eine niedrige Verzinsung von großem, wirtschaftlichem Vorteil. Als Nachteil sieht man hier jedoch die niedrige Verzinsung des eingezahlten Eigenkapitals.

Dennoch ist das Baudarlehen eine beliebte Kreditart, da es steuerlich begünstigt wird und als vermögenswirksame Leistung staatliche Zuschüsse erhält. Eigenkapital, die Bauspareinlage, ist keine Spareinlage. Vielmehr werden den Bausparern, von Bausparkassen Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke genehmigt. Durch einen Bausparvertrag erwirbt man durch den Aufbau von Bauspareinlagen einen Anspruch auf das Baudarlehen. Alle Einzelheiten über Bausparverträge findet man in den " Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge " ( abgekürzt ABB ). Diese müssen offen einsehbar sein.


Umfassende Informationen zum Immobilienkredit.

Zunächst werden Bausparverträge durch einen Vertreter der Bausparkasse abgeschlossen. Wird der Vertrag in einem Wohnraum und nicht in einer Filiale abgeschlossen, greift hier die Vorschrift für Haustürgeschäfte, und man kann den Vertrag innerhalb einer Woche widerrufen. Bei Vertragsabschluss trifft man die Entscheidung verbindlich einem bestimmten Tarif hinsichtlich der Verzinsung Bausparguthaben, des Baudarlehns, sowie der Rückzahlungsraten. Ausserdem wird jetzt bereits eine Abschlussgebühr, in der Regel 1 - 1,5 % der Vertragssumme, fällig. Ein Darlehen erhält man jedoch erst, wenn man die vereinbarte Mindestspareinlage , etwa 40 % der Baussparsumme , sowie die Mindestsparzeit von 18 Monaten erreicht hat.