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Der Realkredit

Von einem Realkredit spricht man ,wenn der langfristige Bankkredit durch ein Grundpfandrecht ( Grundschuld ) gesichert ist. Diese Kreditart wird vorzugsweise bei Käufen von Baugrund, oder Renovierung von Grundbesitz eingesetzt. Typisch bei dieser Kreditart ist das so genante Annuitätendarlehen. Hierbei werden vom Kreditnehmer die Leistungen monatlich oder vierteljährlich erbracht.

Zu beachten ist hier, dass man kein Widerrufsrecht hat. Laufzeiten reichen von zehn bis maximal dreissig Jahren. Bei dieser Kreditart gelten ebenso andere Verbraucherschutzrechte als die üblich bekannten. Auf den Kredit und die Verträge hat dies aber kaum Einfluss, weil es hier Pauschalregelungen über Basiszinssatz und Rechtsprechung gibt. Die Bank darf das Gesamtdarlehen nur dann vorzeitig zurück fordern, wenn der Zahlungsverzug in zwei aufeinander folgenden Monaten erfolgt.

Beim Realkredit ist der Tilgungsverrechnungszeitraum entscheidend. Unbedingt darauf zu achten ist, dass alle monatlichen oder vierteljährlichen Leistungen umgehend auf das Kapital angerechnet werden. Bei langjährigen Kreditlaufzeiten findet man im Kreditvertragsformular eine Unterwerfungserklärung. Hiermit erkennen Sie an, dass die Bank berechtigt ist, die sofortige Zwangsvollstreckung anzuordnen, sofern man seinen vertraglichen Bedingungen nicht nach kommt. Diese Erklärung muss notariell beurkundet sein, und ist nichts anders als ein Vollstreckungstitel, der die Bank ermächtigt, ohne vorherige gerichtliche Mahnung den Titel zu vollstrecken.